
Polens Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz (mitte) und sein deutscher Amtskollege Boris Pistorius (rechts) am Tag der Unterzeichnung des Verteidigungsabkommens in Warschau am 17. Juni 2026 – Foto: Bundeswehr/Tom Twardy
Das Verteidigungsabkommen Deutschlands mit Polen ist endlich im Bundesgesetzblatt erschienen (Sicherungskopie hier); gezeichnet wurde es bereits Ende Juni. Bemerkenswert: Auf polnischer Seite steht eine Veröffentlichung des Abkommens weiter aus. Das Verteidigungsministerium in Warschau erklärte gegenüber dem Autor, für das Abkommen zuständig zu sein; eine Erläuterung zur Nichtveröffentlichung wollte es jedoch nicht geben.
In dem Verteidigungsabkommen erklären die beiden Nachbarstaaten, in allen militärischen Dimensionen (Land, Luft, See, Weltraum, Cyber) eng zu kooperieren und so mehr militärische Schlagkraft aufzubauen. Das reicht von Ausbildung, Training und Übungen, über Standards und Regelungen bis hin zur Wehrforschung. Die Ambition wird damit unterstrichen, dass Artikel 9 ungewöhnlich detailliert eine Arbeitsstruktur festlegt. Dazu gehört unter anderem ein gemeinsamer Militärausschuss, indem die Armeen beider Länder über alle Teilstreitkräfte hinweg Projekte steuern. In beiden Verteidigungsministerien wird es eine Koordinierungsgruppe für die Wehrzusammenarbeit geben.
Hintergrund des Verteidigungsabkommens
Der Kontext des „deutsch-polnische Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung“ ist die Annäherung beider Länder nach der Abwahl der nationalistischen und deutschfeindlichen PIS-Regierung im Herbst 2023. Zwischen der neuen liberal-konservativen Regierung Polens und Deutschlands Ampel-Koalition wurde im Juli 2024 ein Aktionsplan vereinbart (Sicherungskopie hier), der ein großes Kapitel zur Verteidigungskooperation enthielt. Die folgende schwarz-rote Bundesregierung wollte die Zusammenarbeit noch weiter aufwerten. Kanzler Friedrich Merz sah das Weimarer-Dreieck Berlin-Paris-Warschau als Motor der europäischen Sicherheitspolitik. Diese strategische Linie kam durch die Wahl des Rechtspopulisten Karol Nawrocki zum polnischen Präsidenten nicht zum Tragen. Immerhin vereinbarten beide Regierungen bei ihrem Treffen in Berlin im Dezember 2025, ein Verteidigungsabkommen auszuarbeiten. Das kam bis Juni dieses Jahres zustande.
Schwerpunkt militärische Infrastruktur
Der Kern des Verteidigungsabkommens ist die Stärkung militärischer Infrastruktur mit Blick auf die Ostflanke – von „logistischer Unterstützungsinfrastruktur“ für Truppenverlegungen bis zu „Kraftstoffversorgungsketten“. Das Thema Military Mobility ist der Rote Faden des zentralen Artikels 3 „Aufbau von Verteidigungspotenzial und operativer Zusammenarbeit“. Absatz 8 trägt Polens Handschrift. Hier verpflichten sich beide Seiten zu „gemeinsamen Investitionen in weit gefasste Infrastruktur“. Es ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der polnischen Politik, dass der Ausbau seiner zivilen Infrastruktur wie Flughäfen, Bahnstrecken und Brücken bei Partnerstaaten und der EU als militärisch wichtig anerkannt und unterstützt wird. Siehe dazu „Solidarity Transport Hub“ – Wie Polen die Infrastruktur der NATO-Ostflanke stärken möchte“ auf pivotarea.
Pioniere folgen auf gescheiterte Panzerkooperation
Der Schwerpunkt Infrastruktur wird auch im zentralen Bereich der Landstreitkräfte fortgeschrieben. Hier soll eine enge Zusammenarbeit bei den Pionieren beider Armeen entwickelt werden; ein Ansatz, den bereits der Aktionsplan von 2024 mit einer „Kooperationsgruppe für Pionierwesen“ pvorsah. Zurzeit hilft ein Kontingent Bundeswehr-Pioniere beim Bau der polnischen Speeranlagen an der Ostflanke. Davor gab es ab 2015 den Versuch, eine enge deutsch-polnische Heereskooperation über die Panzertruppen aufzubauen. Dieser Ansatz kollabierte während der PIS-Regierungsjahre. Siehe hierzu: „Panzertruppen-Kooperation Deutschland-Polen: ein zähes Unterfangen“ auf pivotarea. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Polens Armee bei Unterstützungsgerät, wie Berge-, Pionier- und Brückenpanzern noch eine ihrer großen Rüstungslücken hat. Entsprechendes Gerät ist Teil eines Angebots, das Deutschlands Rüstungsleviathan Rheinmetall vor Kurzem dem polnischen Verteidigungsministerium offerierte.
Auffällige Details des Verteidigungsabkommens
Ebenfalls bereits im Aktionsplan angelegt, ist das Vorhaben, die „territorialen Verteidigungs- und Reservekräfte“ in Kooperation zu bringen; was militärisch überfällig ist. Ein bemerkenswertes Detail ist hier Artikel 4, Absatz 7. Dort ist für die Heimatschutzkräfte sogar von gemeinsamer „unkonventioneller Kriegsführung“ die Rede. Darunter werden paramilitärische Konzepte und Guerillataktiken verstanden. Ungewöhnlich: In Absatz 9 zur Dimension Weltraum wird das Vorhaben eines Europäischen Weltraumkommandos unter deutschem Lead bereits als ausgemachte Sache präsentiert. „Das zukünftige European Space Component Command, eingebettet in das Weltraumkommando der Bundeswehr, ist offen für polnische und multinationale Beteiligung (…)“. Die Ostsee hat mit Artikel 5 einen eigenen Teil im Abkommen. Bekannt ist, dass Polen und Deutschland das Marine-Kommando „Commander Taskforce Baltic“ (CTF-B) für die NATO künftig im Wechsel übernehmen werden. Laut Abkommen wollen beide, dass die Führung von CTF-B noch weiter rotiert und andere sich weitere Ostsee-Verbündete hier engagieren.
Rüstung für „europäische Fähigkeiten“
Die Rüstungskooperation findet sich in Artikel 6. Auffällig ist, dass hier nicht per se auf die NATO Bezug genommen wird, sondern auf „europäische Verteidigungsfähigkeiten“, die es zu stärken gilt. Dazu wollen beiden Vertragsparteien bilaterale und multilaterale Projekte zur besseren Produktion von Wehrmaterial unterstützen – „insbesondere auf EU-Ebene“. Auch eine erwartbare Formulierung, welche die Bedeutung der transatlantischen Beziehungen beschwört, fehlt. Im Kapitel Verteidigung des polnisch-französischen Freundschaftsvertrages vom Mai 2025 findet sie sich noch. Stattdessen postulieren Polen und Deutschland in dem Abkommen eine gemeinsame Führung als „Eckpfeiler der regionalen Sicherheits- und industriellen Zusammenarbeit in Mittel- und Osteuropa“.
Fehlstellen des Verteidigungsabkommens
Ein Beistandsartikel, wie im Partnerschaftsvertrag Polens mit Frankreich (Sicherungskopie Übersetzung ins Deutsche via Deepl hier). Laut Medienberichten, wurde ein Beistandsartikel erörtert; kam aber nicht zustande. Siehe hierzu: „Kooperationsvertrag Polen & Frankreich: Die Verteidigungspolitik“ auf pivotarea. Im Aktionsplan ist noch die Rede von einer „Submarine Operating Authority“ der Marinen beider Länder. Das dürfte mit der Entscheidung Polens hinfällig geworden sein, seine U-Boot-Waffe mit Schweden zu erneuern. Bemerkenswert ist zudem, dass die Sky Shield Initiative keine Erwähnung findet – das zentrale europäische Rüstungsprojekt Deutschlands zum Aufbau einer Luftverteidigung des Kontinents. Hier hat Polen bereits vor zwei Jahren die Absicht erklärt beizutreten, diesen Schritt aber bis heute nicht vollzogen.



