Union erwägt Auslandseinsätze der Bundeswehr über Artikel 87a „Verteidigungsfall“ zu legitimieren

Laut der FAZ (heutige Print-Ausgabe 9. Februar) bildet sich in der Union eine Mehrheit für das Vorhaben, Auslandseinsätze der Bundeswehr künftig auf Basis des Artikels 87a „Verteidigungsfall“ zu legitimieren, statt wie bisher auf Artikel 24 „Einordnung des Bundes in ein System kollektiver Sicherheit zur Wahrung des Friedens“.

Da bei der FAZ anscheinend noch nicht online, hier die wesentlichen Aussagen des Berichts:

  • Ideengeber und Antreiber der Idee, künftig den 87a heranzuziehen: Norbert Röttgen, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschußes, und Hendrik Hoppenstedt, der für Auslandseinsätze der Bundeswehr zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss des Bundestages. Laut der FAZ steht der Fraktionsvorsitzende der Union, Volker Kauder, hinter dem Vorschlag.

  • Die Argumente: Artikel 24 sei als Rechtsgrundlage häufig nicht tragfähig; siehe Irak und Syrien Mandat. Im Fall des Irak fehlte eine UN-Resolution ganz zum Zeitpunkt der Mandatierung, im Fall Syriens gab es dieses; allerdings nicht nach Kapitel VII der UN-Charta „Maßnahmen zur Sicherung des Friedens bei Angriffshandlungen“. In der Folge würden die Soldaten der Bundeswehr in verfassungswidrige Einsätez geschickt bzw. diese würden nicht durchführbar. Vor diesem Hintergrund sei Artikel 87a eine bessere Rechtsgrundlage, da universeller andwendbar. Hoppenstedt in der FAZ: „Unter Verteidigung fällt unumstritten nicht nur die Landesverteidigung, sondern auch die Bündnisverteidigung bis hin zur Drittstatten-Nothilfe.“
  • Der Vorstoß: Anscheinend gibt es dazu eine rege Debatte in der Unionsfraktion und Hoppenstedt hat das Thema mit einem Brief beim Auswärtigen Amt platziert. Laut der FAZ sind Außenamtschef Frank-Walter Steinmeier (SPD) und die Sozialdemokraten wenig begeistert davon.

Richtungskampf im Reservistenverband

„Neuausrichtung“ – mit diesem Schlagwort bewirbt der Reservistenverband seine Agenda seit der letzten Delegiertenversammlung Ende 2015. Nichts könnte falscher sein. In Wirklichkeit ist der Verband gespalten und auf „Richtungssuche“ – bei der essenziellen Grundsatzfrage für den Wehrverband „Pflicht- oder Freiwilligendienst befürworten“ gibt es keinen Konsens. Das zeigt ein kruder Doppelbeschluss auf der Delegiertenversammlung: Die Verbandsmitglieder votierten mit Mehrheit, sich Pro-Dienstpflicht zu positionieren und beauftragten zugleich eine Studie, die prüfen soll, inwieweit diese Position überhaupt rechtlich durchsetzbar ist und konzeptionell Sinn macht. Der Hintergrund dazu:

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Tradition ist Trumpf bei der Reserve: Hauptfeldwebel des Heimatschutzbataillons 56 mit Traditionsfahne im Jahr 1990 – Foto: New York Public Library / Wikipedia / gemeinfrei

Im Verband stehen sich zwei Lager gegenüber. Weiterlesen

Seebataillon wird vollständig in die Niederländische Marine integriert – heißt es zumindest

Die verstärkte Kooperation zwischen Deutscher und Niederländischer Marine – kommende Woche wird dazu ein „Letter of Intent“ beider Verteidigungsministerien erwartet. Als Vorabinfo dazu: Das Seebataillon der Deutschen Marine wird bis 2018 vollständig in die niederländische Marine integriert. Eine entsprechende Roadmap ist Bestandteil der Willenserklärung der Wehrressorts beider Länder, so die Deutsche Marine gegenüber dem Autor.

Nachtrag: Folgt man der SHZ in einem aktuellen Beitrag zum Seebataillon, wird die angekündigte „Integration“ eher eine intensivere Kooperation zwischen der deutschen und niederländischen Marineinfanterie. Das heißt vor allem, die Deutschen üben mehr bei den Holländern mit, die Kenntnis in amphibischer Kriegsführung haben. Deren Korps Mariniers gibt es bereits seit 1665. Eine Verlegung des Seebataillons nach Holland wird es nicht geben und schon gar nicht eine Eingliederung in die Streitkräfte der Niederlande.

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vdL beim Seebataillon in Eckernförde – Foto: Helwin Scharn / Flickr / CC-Lizenz

Zum Aufbau amphibischer Fähigkeiten für die Bundeswehr:

Inzwischen ist klar, dass die zwei lange in der Planungen gehaltenen Joint-Support Schiffe (JSS) endgültig von der Flottenliste gestrichen wurden. Siehe hierzu: Thomas Wiegold / augengeradeaus!. Statt dessen soll die amphibische Fähigkeit multinational entwickelt werden. Auf kurze Sicht ist wohl eine Mitnutzung des niederländischen JSS „Karel Doorman“ durch die Bundeswehr vorgesehen. Langfristig plant die Bundeswehr anscheinend, mit dem holländischen Partner noch zwei Joint-Support Schiffe anzuschaffen. Siehe hierzu: Christian Thiels / tagesschau.de. Man darf gespannt sein, ob die gemeinsame Nutzung der „Karel Doorman“ wirklich militärisch effektiv wird. Holland und Deutschland haben völlig unterschiedliche Mandatierungsmechanismen für Einsätze. In Deutschland müssen Einsätze vor Beginn vom Bundestag genehmigt werden; in den Niederlanden informiert die Executive die Legislative lediglich. Siehe hierzu die SWP-Studie von Christian Mölling und Alicia von Voss. Weiterlesen