Bundeswehr: Rüstungsrücklage entfällt

Künftiger Schützenpanzer der Bundeswehr Puma – Foto: ©Bundeswehr Bannert / Flickr / Medienfreigabe

Infos zur Bundeswehr-Rüstung aus einer Anfrage des Autors an das Verteidigungsministerium. Der erst 2018 eingeführte Mechanismus einer Rüstungsrücklage entfällt für 2021 als haushaltsgesetzliche Regelung. Aus nicht abgeflossenen Ausgabemitteln bei militärischen Beschaffungen konnte die Bundeswehr bis jetzt eine Rücklage von bis zu 500 Millionen Euro bilden und diese in Folgejahren verwenden. Allerdings bedurfte es neben der Minderausgaben im Wehretat auch einer entsprechenden Entlastungen im Gesamthaushalt. Eine Finanzierung der Rücklage über Kredite war ausgeschlossen. Wegen der Corona-Pandemie ist von einer Entlastung in den Folgejahren nicht auszugehen, begründet eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums das Aus für den zusätzlichen Spielraum.

Im Mai wurde das „Konzept Forderungscontrolling“ in Kraft gesetzt. Auf allen Planungsebenen soll es Projekt-Meilensteine geben, welche die Verantwortlichen verpflichten, ihre Forderungen an neues Gerät kritisch zu hinterfragen und zu dokumentieren. Ziel ist ein günstigeres und schnelleres Rüsten; vor allem mit marktverfügbaren Produkten. „Abweichende Auffassungen zur Notwendigkeit von Bedarfen werden ebenengerecht eskaliert und geklärt – spätestens auf ministerieller Ebene“, so das Verteidigungsministerium. Das heißt schlussendlich in der sogenannten Planungskonferenz als höchstem Gremium für das Forderungscontrolling. Jene tagt halbjährlich unter Vorsitz des Verteidigungsministers. Die weiteren Teilnehmer sind: der Generalinspekteur, der Staatssekretär Rüstung, die Abteilungsleiter Planung, Ausrüstung, Cyber- und Informationstechnik, Haushalt und Controlling sowie die Leitungen des Planungs- sowie des Beschaffungsamts. 

Im Jahr 2017 forderte das Heer ein Army Rapid Capabilities and Critical Technology Office nach US-Vorbild. Jenes soll Innovationen erkennen und dann sofortige Beschaffung oder Prototypen-Entwicklung einleiten. Auf die Frage, ob dieser Aspekt im jetzigen Beschaffungswesen der Bundeswehr abgebildet ist, lautet die knappe Antwort des Wehrressorts: „Nein“.