Deutschlands Rüstungsexporte: Erste Vor-Ort-Kontrolle in Indien

Sideinfo zum Rüstungsexportbericht 2016: Ende Mai gab es in Indien erstmals eine Vor-Ort-Kontrolle aus Deutschland gelieferter Waffen. Das heißt: Beamte des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Auswärtigen Amtes ließen sich die Waffen in Indien zeigen, um sicherzugehen, dass sie sich im Bestimmlungsland befinden und nicht an Dritte weitergereicht wurden. Kontrolliert wurde eine Lieferung von Präszisionsschützengewehren an einen staatlichen Empfänger. Beanstandungen gab es keine, so ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums (BMWi) gegenüber dem Autor. Weitere Kontrollen seien in Vorbereitung. Das Ministerium betrachtet die kommenden zwei Jahre als Testlauf für das neue Instrument zur Rüstungskontrolle. „In jener Pilotphase konzentriert sich die Bundesregierung auf die Kontrolle von Kleinen und Leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen – Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre“, so der Sprecher des BMWi. 

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Sikh-Soldaten der indischen Armee bei der Übung „Malabar 2006“ – Foto: Joshuha Martin / US-Navy / Wikipedia / CC-Lizenz

Die im Fachsprech Post-Shipment-Kontrollen genannten Waffensichtungen sind seit März 2015 Teil der Außenwirtschaftsverordnung (§21). Bis dahin verlangte die Bundesrepublik lediglich eine Endverbleibserklärung des Käufers. Mit den Vor-Ort-Kontrollen wollte sich der damalige Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD) als Eindämmer deutscher Rüstungsexporte profilieren. Im Sommer 2014 stellte das BMWi dazu ein „Eckpunktepapier“ vor. Die damalige Botschaft an die Bevölkerung: Mit den Vor-Ort-Kontrollen werde Deutschland zum Vorreiter bei glaubwürdigen und effektiven Rüstungsexportkontrollen. Bis dato wenden lediglich die Schweiz und die USA Postshimpment-Verfahren an (siehe hierzu diesen Beitrag auf pivotarea). Nach der Regelung in der Außenwirtschaftsordnung, dürfen seit März 2015 nur noch Waffenlieferungen erfolgen, wenn sich das Empfängerland mit Vor-Ort-Kontrollen einverstanden erklärt, zusätzlich zu einer Endverbleibserklärung. Allerdings gilt diese Regelung nur für die so genannten „Drittländer“ – Das sind keine Staaten der EU und NATO sowie den Allianz-Partnern gleichgestellte Länder wie Australien oder Süd-Korea. 

Das sich die Vor-Ort-Kontrollen zu einem echten Gewinn für die deutsche Rüstungsexportkontrolle entwickeln, darf bezweifelt werden. Der Teufel steckt im Detail. Denn die Kontrollen vor Ort werden nur als Stichproben durchgeführt, alles andere wäre zu aufwendig. Ob Stichproben erfolgen, entscheidet aber nicht das Bundeswirtschaftsministerium sondern der Ressortkreis des Bundesregierung „im Konsens“. Das heißt, de facto haben andere Ministerien ein Veto-Recht zu den Vor-Ort-Kontrollen. So wollte das BMWi schon im Sommer 2016 neue Waffenlieferungen an die Peshmerga im Kampf gegen den IS vor Ort kontrollieren. Für das Wirtschaftsressort wäre die Waffensichtung bei den Kurden der perfekte Auftakt gewesen, um die Postshipment-Kontrollen als ernsthaftes Instrument zu präsentieren. Schließlich hätte man der bundesdeutschen Bevölkerung zeigen können, dass selbst enge Verbündete im Anti-IS-Kampf keine Vorzugsbehandlung genießen. Doch genau die gab es. Dass Verteidigungsministerium stellte sich quer und verhinderte eine Anwendung des Vor-Ort-Kontrollen bei den an die Peshmerga gelieferten Sturmgewehren.