Union erwägt Auslandseinsätze der Bundeswehr über Artikel 87a „Verteidigungsfall“ zu legitimieren

Laut der FAZ (heutige Print-Ausgabe 9. Februar) bildet sich in der Union eine Mehrheit für das Vorhaben, Auslandseinsätze der Bundeswehr künftig auf Basis des Artikels 87a „Verteidigungsfall“ zu legitimieren, statt wie bisher auf Artikel 24 „Einordnung des Bundes in ein System kollektiver Sicherheit zur Wahrung des Friedens“.

Da bei der FAZ anscheinend noch nicht online, hier die wesentlichen Aussagen des Berichts:

  • Ideengeber und Antreiber der Idee, künftig den 87a heranzuziehen: Norbert Röttgen, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschußes, und Hendrik Hoppenstedt, der für Auslandseinsätze der Bundeswehr zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss des Bundestages. Laut der FAZ steht der Fraktionsvorsitzende der Union, Volker Kauder, hinter dem Vorschlag.

  • Die Argumente: Artikel 24 sei als Rechtsgrundlage häufig nicht tragfähig; siehe Irak und Syrien Mandat. Im Fall des Irak fehlte eine UN-Resolution ganz zum Zeitpunkt der Mandatierung, im Fall Syriens gab es dieses; allerdings nicht nach Kapitel VII der UN-Charta „Maßnahmen zur Sicherung des Friedens bei Angriffshandlungen“. In der Folge würden die Soldaten der Bundeswehr in verfassungswidrige Einsätez geschickt bzw. diese würden nicht durchführbar. Vor diesem Hintergrund sei Artikel 87a eine bessere Rechtsgrundlage, da universeller andwendbar. Hoppenstedt in der FAZ: „Unter Verteidigung fällt unumstritten nicht nur die Landesverteidigung, sondern auch die Bündnisverteidigung bis hin zur Drittstatten-Nothilfe.“
  • Der Vorstoß: Anscheinend gibt es dazu eine rege Debatte in der Unionsfraktion und Hoppenstedt hat das Thema mit einem Brief beim Auswärtigen Amt platziert. Laut der FAZ sind Außenamtschef Frank-Walter Steinmeier (SPD) und die Sozialdemokraten wenig begeistert davon.